
Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) treten zum 1. Januar 2026 neue Steuertarife in Kraft.
Konsequenz: Mit der Umstellung ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen für die betroffenen Waren zu verwenden sind!
Für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak bleiben die Steuertarife unverändert.
Steuerzeichen für diese Gattungen können auch über den Jahreswechsel hinaus unverändert bezogen werden.
Alle Details findet ihr hier.
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