Exportkontrolle: EU-Kommission aktualisiert Übersicht zur Dual-Use-Verordnung
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May 13, 2026

Exportkontrolle: EU-Kommission aktualisiert Übersicht zur Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat ihren Informationsvermerk zur Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 auf den neuesten Stand gebracht. Da die Verordnung den EU-Mitgliedstaaten Spielraum für eigene nationale Ergänzungen lässt, ist dieses Update für exportierende Unternehmen besonders relevant.

Was steht drin?

Die aktualisierte Übersicht zeigt detailliert, wie die einzelnen EU-Länder die Verordnung umsetzen. Sie umfasst Informationen zu:

  • Zusätzlichen Genehmigungspflichten: Nationale Regeln für nicht gelistete Güter sowie digitale Überwachungstechnik.

  • Dienstleistungen: Vorgaben für Vermittlungstätigkeiten und technische Unterstützung.

  • Logistik: Regelungen zu Durchfuhr und Verbringung innerhalb der EU.

  • Zuständigkeiten: Eine Liste der nationalen Behörden, die für Genehmigungen und Verbote verantwortlich sind.

Praxis-Tipp für Ihr Compliance-Management

Verlassen Sie sich bei der Exportkontrollprüfung nicht allein auf die allgemeine EU-Verordnung oder Anhang I. Prüfen Sie unbedingt auch die spezifischen nationalen Zusatzregelungen des jeweiligen Mitgliedstaats, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Hier geht es zum offiziellen Informationsvermerk der Europäischen Union.