
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 neue Hilfestellungen zur Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Ziel ist es, die Umsetzung im Betriebsalltag durch präzisere Vorgaben und FAQ zu erleichtern (u.a. ein Vereinfachungsbericht, Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Anpassung des produktbezogenenen Anwendungsbreichs, einen aktualisierten Leitfaden, FAQ und Inforgrafiken zur Lieferkette).
Präziserer Fokus: Der Anwendungsbereich für Rohstoffe wie Rinder, Palmöl, Kautschuk und Holz soll klarer abgegrenzt werden.
Erleichterungen geplant: Bestimmte Verpackungen, Muster und Marketingmaterialien sollen unter bestimmten Voraussetungen nicht erfasst sein.
Bessere Orientierung: Ein aktualisierter Leitfaden klärt Rollen in der Lieferkette (z. B. für KMU) und Schnittstellen zu anderen Eu-Gesetzen, wie der CSDDD.
Die EUDR bleibt bestehen. Große und mittlere Unternehmen müssen die Regeln ab dem 30. Dezember 2026 anwenden, Kleinst- und Kleinunternehmen (mit Ausnahmen) ab dem 30. Juni 2027.
Unser Fazit: Die neuen Dokumente bieten wertvolle Erleichterungen, ersetzen aber nicht die Vorbereitung. Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit und dokumentieren Sie Ihre Lieferketten sorgfältig.