
Die EU-Kommission hat ihren Informationsvermerk zur Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 auf den neuesten Stand gebracht. Da die Verordnung den EU-Mitgliedstaaten Spielraum für eigene nationale Ergänzungen lässt, ist dieses Update für exportierende Unternehmen besonders relevant.
Die aktualisierte Übersicht zeigt detailliert, wie die einzelnen EU-Länder die Verordnung umsetzen. Sie umfasst Informationen zu:
Zusätzlichen Genehmigungspflichten: Nationale Regeln für nicht gelistete Güter sowie digitale Überwachungstechnik.
Dienstleistungen: Vorgaben für Vermittlungstätigkeiten und technische Unterstützung.
Logistik: Regelungen zu Durchfuhr und Verbringung innerhalb der EU.
Zuständigkeiten: Eine Liste der nationalen Behörden, die für Genehmigungen und Verbote verantwortlich sind.
Verlassen Sie sich bei der Exportkontrollprüfung nicht allein auf die allgemeine EU-Verordnung oder Anhang I. Prüfen Sie unbedingt auch die spezifischen nationalen Zusatzregelungen des jeweiligen Mitgliedstaats, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Hier geht es zum offiziellen Informationsvermerk der Europäischen Union.