Unser Wissenshäppchen – LernLeicht von A-Z
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August 14, 2025

Unser Wissenshäppchen – LernLeicht von A-Z

Das “Fachalphabet” – LernLeicht von A-Z

Für jeden Buchstaben des Alphabets erläutern wir kurz einen interessanten und relevanten Begriff aus der Welt des Zolls, der Exportkontrolle oder Verbrauchsteuer – unser Wissenshäppchen.

Prägnant und einfach erklärt – ganz nach unserem Motto: #lernleicht

Detaillierte Beschreibungen der Begriffe sind auf unserem LinkedIn-Account zu finden.


 

A – Wie Ausfuhrbegleitdokument 

Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein zentrales zollrechtliches Dokument – mit großer Bedeutung für rechtliche, steuerliche und logistische Prozesse.

 𝐖𝐚𝐬 𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐀𝐮𝐬𝐟𝐮𝐡𝐫𝐛𝐞𝐠𝐥𝐞𝐢𝐭𝐝𝐨𝐤𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭?

  • Es dokumentiert, dass eine Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat.
  • Es ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit bei Ausfuhren (§ 6 UStG).
  • Es ist Grundlage für Statistiken, Kontrollen und ggf. Exportkontrollprüfungen.
  • Es ist Bestandteil der zollrechtlichen Ausfuhrabwicklung nach dem Unionszollkodex (UZK).

 

B –  Wie BAFA

Wer international handelt, kommt an vier Buchstaben kaum vorbei: BAFA. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die zentrale Behörde, wenn es um Exportkontrolle, Genehmigungen und wirtschaftliche Sicherheit geht.

𝐖𝐚𝐬 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐁𝐀𝐅𝐀 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭?
Das BAFA prüft und genehmigt Exporte von:

  • Rüstungsgütern
  • Dual-Use-Gütern (zivile Produkte mit potenziell militärischem Einsatz)
  • Bestimmten zivilen Hightech-Produkten

Ziel ist es, die Verbreitung von Rüstungsgütern, Menschenrechtsverletzungen oder die Unterstützung kritischer Regime zu verhindern.


 

C – Wie Carnet ATA

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐂𝐚𝐫𝐧𝐞𝐭 𝐀𝐓𝐀 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐮?
Das Carnet ATA (französisch für „Admission Temporaire/Temporary Admission“) ist ein international anerkanntes Zolldokument für die vorübergehende, abgabenfreie Einfuhr von Waren in über 70 Länder. Es funktioniert wie ein Reisepass für Waren, der Einfuhrabgaben, Sicherheitsleistungen und lange Wartezeiten an Grenzen erspart.

𝐓𝐲𝐩𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐚𝐭𝐳𝐳𝐰𝐞𝐜𝐤𝐞:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstung (z. B. Kameras, Musikinstrumente, Werkzeuge)
  • Warenmuster ohne Verkaufsabsicht

 

D – Wie Dual-Use-Güter

Nicht alles, was wie eine harmlose Maschine oder Software aussieht, darf einfach exportiert werden. Dual-Use-Güter gehören zu den komplexesten Themen im Exportgeschäft – denn sie stehen zwischen ziviler Nutzung und möglichem militärischen Missbrauch.

𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐃𝐮𝐚𝐥-𝐔𝐬𝐞-𝐆ü𝐭𝐞𝐫?
Der Begriff bezeichnet zivile Güter, Technologien oder Software, die auch für militärische oder sicherheitsrelevante Zwecke verwendet werden könnten.

Beispiele:

  • Hochleistungsnavigation
  • Werkzeugmaschinen
  • bestimmte Chemikalien
  • Verschlüsselungssoftware

 

E – Wie EMCS (Excise Movement and Control System)

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐄𝐌𝐂𝐒?
EMCS ist ein EU-weites, IT-gestütztes Verfahren, das die Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung ermöglicht – also bevor die Verbrauchsteuer tatsächlich entsteht. Es ersetzt das früher verwendete Papierdokument „Begleitdokument (BD)“ durch ein vollständig elektronisches Verwaltungsverfahren.


 

F – Wie Freihandelsabkommen (FTA – Free Trade Agreement)

Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten zur gegenseitigen Reduzierung oder Abschaffung von Handelshemmnissen, insbesondere Zöllen, Einfuhrkontingenten und bestimmten nicht-tarifären Maßnahmen.

Ziel ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels bei gleichzeitiger Wahrung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Vertragspartner.


 

G – Wie Güterliste

Im exportkontrollrechtlichen Sinne ist die Güterliste eine behördlich definierte Liste kontrollierter Güter, die einer besonderen Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Sie schützt Sicherheitsinteressen und internationale Verpflichtungen.

𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐭 𝐝𝐫𝐢𝐧?
Die deutsche Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) sowie die EU-Güterliste (Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung) enthalten detaillierte Positionen für:

  • Rüstungsgüter
  • Dual-Use-Güter (zivil und militärisch nutzbar)
  • Technologien, Software, Maschinen, Materialien

 

H – Wie HS-Code

Der HS-Code ist ein weltweit standardisiertes Warennomenklatur-System der Weltzollorganisation (WZO). Er beschreibt präzise jede Ware mit einer bis zu 10-stelligen Zahlenfolge und sorgt für gleiche Spielregeln im globalen Warenverkehr.

𝐀𝐮𝐟𝐛𝐚𝐮 & 𝐋𝐨𝐠𝐢𝐤

  • 𝐊𝐚𝐩𝐢𝐭𝐞𝐥 (2 𝐒𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧): Grobe Warengruppe (z. B. 09 für Kaffee, Tee, Gewürze)
  • 𝐏𝐨𝐬𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧 (4 𝐒𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧): Detaillierung (z. B. 0901 für reiner Kaffee)
  • 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐩𝐨𝐬𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧 (6 𝐒𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧): Feinspezifikation (z. B. 090111 für gerösteten Kaffee)
  • 𝐍𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐩𝐨𝐬𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 (8–10 𝐒𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧): landesspezifische Zusätze für Abgaben, Präferenzen oder Kontrollen.

 

I – Wie International Compliance Program (ICP)

Ein ICP ist ein unternehmensinternes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Einhaltung exportkontroll- und sanktionsrechtlicher Vorschriften. Es betrifft alle Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit – ob Exporteur, Hersteller, Dienstleister oder Softwareanbieter.

𝐖𝐚𝐬 𝐠𝐞𝐡ö𝐫𝐭 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐬 𝐈𝐂𝐏?
Laut BAFA sollte ein ICP mindestens folgende 7 Kernelemente abdecken:

  • Verpflichtung der Unternehmensleitung
  • Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten
  • Risikobewertung
  • Verfahren zur Prüfung von Geschäftsvorgängen
  • Schulung und Sensibilisierung
  • Interne Kontrollen und Audits
  • Berichtswesen und Korrekturmaßnahmen

 

J – Wie JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement)

Freihandelsabkommen sind globale Türöffner – und JEFTA ist einer der größten Deals seiner Art: Das Japan-EU Free Trade Agreement stärkt seit 2019 den Handel zwischen Japan und Europa.

𝐖𝐚𝐬 𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐭 𝐉𝐄𝐅𝐓𝐀 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭?

𝐙𝐨𝐥𝐥𝐚𝐛𝐛𝐚𝐮:
Zölle zwischen EU und Japan entfallen schrittweise – besonders relevant für:

  • Maschinenbau
  • Lebensmittel
  • Chemie
  • Textilien

𝐔𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐧 & 𝐏𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧:
Nur wer den Ursprung korrekt nachweist, profitiert vom Nullzoll – durch:

  • Selbsterklärung des Exporteurs (REX)
  • oder Nachweis über die zollrechtliche Ursprungseigenschaft

𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐳𝐮𝐠𝐚𝐧𝐠 & 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝𝐚𝐫𝐝𝐬:

  • Öffnung öffentlicher Ausschreibungen in Japan
  • Anerkennung technischer Normen
  • Schutz geografischer Herkunftsangaben

 

K – Wie Kombinierte Nomenklatur

𝐃𝐢𝐞 𝐊𝐍 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐳𝐨𝐥𝐥𝐭𝐚𝐫𝐢𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐔 𝐳𝐮𝐫 𝐄𝐢𝐧𝐫𝐞𝐢𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐖𝐚𝐫𝐞𝐧. Sie basiert auf dem internationalen Harmonisierten System (HS) und erweitert dieses auf acht Stellen.
→ Sie ist verbindlich für Einfuhr, Ausfuhr, Intrastat und Statistik.

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝 𝐳𝐮 𝐇𝐒-𝐂𝐨𝐝𝐞 & 𝐓𝐀𝐑𝐈𝐂?

  • HS-Code = 6-stellig (weltweit standardisiert, WZO)
  • KN-Code = 8-stellig (EU-weit gültig, Grundlage für Zolltarife)
  • TARIC-Code = 10-stellig (zusätzlich mit nationalen Vorschriften)

 

L – Wie Langzeitlieferantenerklärung (LLE)

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐋𝐋𝐄?
Ein vereinfachter Ursprungsnachweis für Lieferungen mit präferenziellen Ursprungseigenschaften – gültig für mehrere Sendungen über einen definierten Zeitraum (max. 24 Monate).

𝐖𝐨𝐟ü𝐫 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐚𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐋𝐋𝐄?

  • Für die Ausstellung von Präferenznachweisen (z. B. EUR.1, Ursprungserklärung, REX)
  • Zur Senkung von Zöllen bei Exporten in Länder mit Freihandelsabkommen
  • Als Dokumentationsnachweis bei Zollprüfungen

 

M – Wie Marktordnung | Marktordnungswaren

Was steckt dahinter?
Die Marktordnung ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Sie regelt den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, um:
stabile Preise zu sichern

  • Produzenten zu unterstützen
  • Versorgung der Bevölkerung zu garantieren
  • Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐚𝐫𝐞𝐧?
Das sind bestimmte Agrarprodukte, die beim Import oder Export besonderen zollrechtlichen Vorgaben unterliegen.
Beispiele:

  • Fleisch- und Milchprodukte
  • Getreide, Zucker, Reis
  • Obst, Gemüse, Wein
  • Eier, Honig, Olivenöl

 

N – Wie Nacherhebung

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐧𝐚𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐛𝐮𝐧𝐠?
Die Zollbehörde kann nachträglich Einfuhrabgaben erheben, wenn bei der ursprünglichen Anmeldung Fehler gemacht wurden – etwa durch:

  • falsche Zolltarifnummern,
  • unvollständige Angaben zum Warenwert,
  • fehlerhafte Dokumentation.

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠 𝐟ü𝐫 𝐈𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭𝐞 𝐚𝐮𝐬 𝐃𝐫𝐢𝐭𝐭𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭𝐞𝐧:
Zollanmeldungen müssen sorgfältig, vollständig und korrekt sein.
Besonders bei:

  • der Einreihung in den Zolltarif
  • der Zollwertermittlung
  • der Berücksichtigung von Einfuhrverboten oder -beschränkungen

 

O – Wie ODS-Verordnung

Seit März 2024 ist die neue ODS-Verordnung (EU) 2024/590 in Kraft.
Diese Verordnung regelt streng den Umgang mit ozonabbauenden Stoffen (engl. Ozone Depleting Substances Regulation) – im Einklang mit dem internationalen Montrealer Protokoll. Sie ersetzt die frühere Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und betrifft zahlreiche Akteure im internationalen Warenverkehr.

𝐙𝐨𝐥𝐥- 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐮ß𝐞𝐧𝐡𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥 – 𝐰𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠?

  • Genehmigungspflichten für Ein- und Ausfuhren (z. B. über das BAFA)
  • Zollrechtliche Meldepflichten bei Ein- und Ausfuhr betroffener Waren
  • Anwendung spezieller Warentarifnummern
  • Nutzung von elektronischen Genehmigungs- und Meldeportalen wie TRACES
  • Verpflichtung zur Rückgewinnung & Entsorgung von ODS-haltigen Produkten

𝐓𝐲𝐩𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐭𝐫𝐨𝐟𝐟𝐞𝐧𝐞 𝐏𝐫𝐨𝐝𝐮𝐤𝐭𝐞:

  • Kälte- und Klimaanlagen (v. a. ältere Modelle)
  • Feuerlöschmittel
  • Schäume, Dämmstoffe, Lösungsmittel
  • Aerosolprodukte

 

P – Wie Passive Veredelung 

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐩𝐚𝐬𝐬𝐢𝐯𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐝𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠?

Die passive Veredelung ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Waren vorübergehend aus der EU ausgeführt, im Drittland bearbeitet und anschließend zollvergünstigt oder zollfrei wieder eingeführt werden.
Das bedeutet: Eine Ware wird z. B. zur Reparatur, Veredelung oder Montage ins Ausland geschickt – und beim Wiedereinführen spart man Einfuhrabgaben auf den EU-Anteil der Ware.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein deutscher Maschinenbauer sendet defekte Bauteile zur Reparatur nach Japan. Nach der Instandsetzung kommen die Teile zurück – dank passiver Veredelung wird nur der Mehrwert verzollt, nicht die ganze Ware.

Vorteile:

  • Liquiditätsvorteile durch geringere Abgaben
  • Wettbewerbsfähigkeit durch kosteneffiziente Prozesse
  • Ideal für Reparaturen, Customizing oder Serienveredelung

 

Q – Wie Quotenverpflichtung

Wer in Deutschland zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, muss auch Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen.
Genau hier greift die Quotenverpflichtung.

Die Quotenverpflichtung entsteht, sobald ein Unternehmen mindestens 5.000 Liter fossilen Diesel- oder Ottokraftstoff im Jahr in Verkehr bringt. Ab diesem Moment gilt:
Es muss durch geeignete Maßnahmen eine gesetzlich vorgeschriebene Treibhausgasminderung erreichen.

𝐙𝐮𝐫 𝐁𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderung (Treibhausgasquote bzw. Quote) werden gemäß § 37a Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 𝐝𝐫𝐞𝐢 𝐖𝐞𝐫𝐭𝐞 benötigt:

  • Referenzwert (fossiler Vergleichswert)
  • Tatsächliche Treibhausgasemissionen
  • Umfang der vom Gesetz vorgeschriebenen Treibhausgasminderung (Quote).

𝐒𝐨 𝐟𝐮𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐢𝐞𝐫𝐭’𝐬 𝐢𝐧 𝐊ü𝐫𝐳𝐞:
1.  Berechnung eines Referenzwertes (Emissionen fossiler Kraftstoffe)
2. Abzug der gesetzlichen Treibhausgasquote → ergibt den Zielwert
3. Ist der tatsächliche Wert ≤ Zielwert → Quotenpflicht erfüllt

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐙𝐢𝐞𝐥?
Die Quotenverpflichtung sorgt dafür, dass fossile Energieanbieter Schritt für Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Verkehr beitragen – u. a. durch:

  • Beimischung von Biokraftstoffen
  • Nutzung von strombasierten Kraftstoffen
  • Anrechnung von Ladestrom für E-Autos

 

R – Wie REX-System

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭?
Im Rahmen des Verfahrens darf der Registrierte Ausführer (REX) selbst eine Ursprungserklärung zur Ware auf der Handelsrechnung anbringen – ohne formelle Bescheinigungen und ohne Beteiligung der IHK oder Zollbehörde.

Dieser Status ist nicht bewilligungsbedürftig, sondern nur eine reine Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt mit Formular

𝐖𝐨 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐄𝐗-𝐒𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦 𝐳𝐮𝐫 𝐀𝐧𝐰𝐞𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠?
𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥𝐬𝐚𝐛𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧 (𝐅𝐇𝐀): 𝐑𝐄𝐗 𝐢𝐬𝐭 𝐳. 𝐁. 𝐯𝐨𝐫𝐠𝐞𝐬𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐟ü𝐫:

  • CETA (Kanada),
  • EPA (Japan),
  • TCA (Vereinigtes Königreich)
  • etc.

Daneben findet es Anwendung im Warenverkehr, im 𝐀𝐥𝐥𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐏𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐬𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦 (𝐀𝐏𝐒) der Europäischen Union sowie mit den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).

𝐒𝐨 𝐟𝐮𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐢𝐞𝐫𝐭’𝐬 𝐢𝐧 3 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭𝐞𝐧:
1. Registrieren – Antrag beim zuständigen Zollamt stellen und REX-Nummer erhalten
2. Selbsterklärung – Ursprungserklärung mit REX-Nummer direkt auf der Handelsrechnung anbringen
3. Belege aufbewahren – Nachweise über den Ursprung müssen jederzeit vorzeigbar sein


 

S – Wie Sanktionslistenprüfung

Darunter versteht man den Abgleich von Geschäftspartnern mit offiziellen Sanktions- und Terrorlisten.
Ziel ist, sicherzustellen, dass keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Gelder an gelistete Personen, Organisationen oder Unternehmen weitergegeben werden.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠?

  • Sicherstellung, dass Lieferketten nicht in embargobelastete oder verbotene Strukturen eingebunden sind
  • Rechtliche Verpflichtung für Unternehmen in der EU (insb. EU-Verordnungen zu Terrorismusbekämpfung und restriktiven Maßnahmen) sowie in vielen anderen Ländern
  • Vermeidung schwerer Strafen und Bußgelder (in der EU kann bereits der Versuch einer Bereitstellung strafbar sein)
  • Schutz vor Reputations- und Haftungsrisiken

𝐖𝐢𝐞 𝐥ä𝐮𝐟𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐏𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛?

  • Automatisiert über Compliance-Software (z. B. in ERP- oder CRM-Systeme integriert)
  • Manuell bei kleineren Unternehmen oder punktuellen Abfragen
  • Regelmäßig und risikobasiert: nicht nur bei Neukunden, sondern auch bei – – Bestandskunden, Lieferanten und Mitarbeitenden

 

V – Wie Versandverfahren

Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, bei dem Waren, die in die EU eingeführt werden, unter Aussetzung der Zölle und Steuern von der Grenze bis zum Bestimmungsort im Binnenland transportiert werden.

𝐖𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭?
Verzollung am Bestimmungsort: Die Abgaben werden nicht an der Grenze, sondern erst im Binnenland fällig.
𝐏𝐫𝐚𝐱𝐢𝐬𝐯𝐨𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞: Unternehmen können die Ware in Betriebsnähe prüfen, bevor sie verzollt wird. Gleichzeitig werden die Grenzzollstellen entlastet → schnellere Abläufe im Warenverkehr.
𝐅𝐥𝐞𝐱𝐢𝐛𝐞𝐥 𝐧𝐮𝐭𝐳𝐛𝐚𝐫: Auch geeignet, wenn Waren nur durch die EU durchfahren oder wieder ausgeführt werden sollen.

Die Ware wird unverzollt befördert, also unter Aussetzung der Einfuhrabgaben. Damit verbunden ist ein Abgabenrisiko.
→ deshalb verlangt der Zoll eine Sicherheitsleistung und die Verpflichtung, die Ware fristgerecht und unverändert am Bestimmungsort zu gestellen.

𝐀𝐫𝐭𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐧𝐝𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧:

  • das Unionsversandverfahren
  • das gemeinsame Versandverfahren
  • die Beförderung mit Carnet TIR
  • die Beförderung mit Carnet ATA
  • das Versandverfahren mit Rheinmanifest
  • das Versandverfahren mit Vordruck 302
  • Beförderungen durch die Post

W – Wie Warenursprung

𝐖𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐚𝐫𝐞𝐧𝐮𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠?

Der Warenursprung bezeichnet das Land oder Gebiet, dem eine Ware zugeordnet wird – nicht zwingend jener Ort, an dem sie zuletzt produziert oder verpackt wurde.
Im Außenhandel unterscheidet man dabei grundsätzlich zwischen:

𝐍𝐢𝐜𝐡𝐭𝐩𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐢𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 𝐔𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠 (𝐡𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥𝐬𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐔𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠)
Dieser Ursprung dient der Anwendung allgemeiner außenwirtschaftlicher Bestimmungen, z. B. bei Antidumping, Einfuhrbeschränkungen, Schutzzöllen etc.

𝐏𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐢𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 𝐔𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠 (𝐔𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧)
Dieser Ursprung ermöglicht Zollvergünstigungen oder Zollfreiheit, wenn die Ware bestimmten Ursprungsregeln entspricht und ein Präferenznachweis vorliegt.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠?

  • 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐯𝐨𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐧: Nur Waren mit nachgewiesenem präferenziellen Ursprung können in vielen Fällen mit reduzierten oder gar keinen Zöllen in die EU importiert werden bzw. beim Export Zollvergünstigungen erhalten.
  • 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐀𝐧𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧: Der Nachweis des präferenziellen Ursprungs ist oft Voraussetzung, damit der Importeur oder Empfänger im Zielstaat von den Vorteilen profitieren kann.
  • 𝐏𝐫ü𝐟𝐛𝐚𝐫𝐤𝐞𝐢𝐭 & 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐚𝐫𝐞𝐧𝐳: Der Ursprung dient auch dazu, Handelsströme rechtlich zuzuordnen und Zölle, Antidumpingmaßnahmen oder andere Außenwirtschaftsregeln korrekt anzuwenden.

 

Y- Wie Y-Codes

Im internationalen Handel gibt es zahlreiche Vorschriften, die bei Import und Export zu beachten sind. In den Zollanmeldungen lässt sich mit Hilfe von Unterlagencodierungen angeben, ob eine Vorschrift für die jeweilige Ware einschlägig ist oder nicht – und Y-Codes sind Teil dieser Unterlagencodierungen.

𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐘-𝐂𝐨𝐝𝐞𝐬?
Y-Codes sind Negativcodierungen. Sie zeigen an, dass eine Vorschrift für die jeweilige Ware nicht zutrifft.
Beispiel: Y901 → Die Ware fällt nicht unter die EU-Dual-Use-Güter-Liste, es ist also keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

𝐖𝐨𝐟ü𝐫 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐞 𝐠𝐞𝐧𝐮𝐭𝐳𝐭?

  • Erleichtern die Zollabfertigung im ATLAS-System (Feld „Sonstige Verweise“).
  • Dokumentieren, dass für bestimmte Vorschriften keine Genehmigung benötigt wird.

Ist für die Ausfuhr oder Einfuhr einer Ware eine Genehmigung erforderlich, wird die Art der verwendeten Genehmigung in der Zollanmeldung durch eine Genehmigungscodierung angezeigt.

𝐏𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐢𝐰𝐢𝐥𝐥𝐢𝐠?

  • Genehmigungscodierungen sind verpflichtend.
  • Y-Codes sind in der Regel freiwillig, können aber die Abfertigung deutlich beschleunigen

 

Z – Wie Zollkontingent

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐤𝐨𝐧𝐭𝐢𝐧𝐠𝐞𝐧𝐭?
Ein Zollkontingent erlaubt, bestimmte Waren innerhalb eines festgelegten Zeitraums zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz einzuführen – bis zu einer festgelegten Menge oder einem bestimmten Warenwert.
Ist die Grenze erreicht oder der Zeitraum abgelaufen, gilt wieder der reguläre Zollsatz.

𝐖𝐢𝐞 𝐟𝐮𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐢𝐞𝐫𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐫𝐚𝐱𝐢𝐬?

𝐙𝐰𝐞𝐢 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧:

  • 𝐋𝐢𝐳𝐞𝐧𝐳𝐤𝐨𝐧𝐭𝐢𝐧𝐠𝐞𝐧𝐭𝐞 – Die Einfuhr ist nur mit gültiger Einfuhrlizenz möglich (z. B. bei landwirtschaftlichen Produkten, über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).
  • 𝐖𝐢𝐧𝐝𝐡𝐮𝐧𝐝𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 („First come, first served“) – Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der Zollanmeldungen. Wer zuerst anmeldet, profitiert, bis das Kontingent ausgeschöpft ist.

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Zwischen Anmeldung und Zuteilung durch die EU-Kommission liegen meist zwei Werktage. Erst dann steht fest, ob das Kontingent tatsächlich genutzt werden kann.

𝐖𝐚𝐬 𝐦ü𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐈𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭𝐞𝐮𝐫𝐞 𝐛𝐞𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧?

  • Die Kontingentsnummer muss in der Zollanmeldung angegeben werden.
  • Für viele Zollkontingente gelten individuelle Regelungen hinsichtlich vorzulegender Unterlagen
  • Informationen zu verfügbaren Mengen gibt es auf der Website der Europäischen Kommission.
  • Alle Voraussetzungen sind im EZT-online nachzulesen.